Den 2. Febr. 1811. an H. v. Szlatini
folgendes
Hochedelgeborener H. von Sz.
Mir scheinte, als wenn bei der Aufzählung der Zimmer, Kücheln und der Speisen in dem Contract, den Sie mir vorgelesen haben, keine ausdrückliche Erwähnung eines gesperrten Badens sey über welchen wir uns doch fast eine halbe Stunde beratschlagen haben. Ich bitte also recht inständig um die Freundschaft, diesen Artickel in dem Contract einrücken zu laßen. Ich will Sie dadurch nicht in Nothwendigkeit setzen, einen ganz besonderen Baden anschlagen zu laßen, der mir freilich am liebsten wäre. Aber ich will nur meinen Partheyen der Recht zu sichern, indeßen, bis Sie, mein werthester Herr von Sz. um einen leichten Preis alte Bretter bekommen können, ihre und des Barons Wäsche auf Ihre gesperrten Baden aufzuhängen. Ich stehe gut dafür, daß Ihnen da nichts verrückt werden soll. Auch wünschte ich in den Contract eine ausdrückliche Bemerkung, daß das Aufsagen in Michaelis auf Lichtmeßen nicht giltig seyn soll; denn so wie mir es nicht anständig wäre, in Lichtmeßen ausziuziehen, wäre es Ihnen auch nachtheilig, keinen Wahl in den Inwohnern trefen zu können, in den in Lichtmeßen niemand rechtschafener zieht.
In Betref des Gartens habe ich an H. Baron schon geschrieben, und ihm die Sache recht ans Herz gelegt.
Verzeihen Sie mir, daß ich Sie schriftlich belästige. Ich muß zu der Kerzenweihe eilen, und wollte doch meine Bemerkung mittheilen, bevor der Contract rein abgeschrieben ist, damit er er keinen Correcturen hat. Ich bin mit aller Ergebenheit
Euer Hochedelgeboren
V.