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Leibic város evangélikus közössége – Kazinczy Ferencnek
Leibic, 1791. január 3.
Wohlgebohrner Herr Schuhl-Inspector
Sonders hochzuehrender Herr!
Daß der untern 28t[en] Novembers verfloßenen Jahres an den hiesigen Magistrat erlaßenen Zuschrift und beygeschloßenen Entschließung Eines Hoch Löblichen Königlichen Statthalterey Rathes de dato 22t[en] October 1790. No 25271[.] hat Unterzeichnetes Kirchen-Convent erfahren, daß die Catholische hiesige Gemeinde bey Hochbelobter Königlichen Statthalterey bittlich eingekommen seye, womit die vermischte hiesige Schuhle[!] auß Besorgniß, damit der Catholische Jugendt nicht ihrer Relligion wiedrige[!] Grundtsätze eingeflößet würden, abgeschafet werden möge. Dieser Umstand gleichwie derselbe Euer Wohlgebohrnen auß der Hoch Löblichen Königlichen Statthalterey Verordnung nicht ohne Erstaunen zuvernehmen gewesen, eben so aufallend war er um so mehr für die Ober Aufsicht tragenden Glieder der hiesigen Evangelischen Gemeinde, da dieselbe sich gar nicht bewußt sind, in welchem Falle ein oder der andere von Seiten der Evangelischen Gemeinde angestellten Lehrer sich soweit vergangen hätte, daß der Catholischen Jugendt ihren relligion[!] zuwieder laufende Principia beygebracht worden wäre, ja nicht einmahl möglich wäre beyzubringen, weil die Jugendt wochentlich Vorschriftenmäßig zweymahl gebührende Stunde an die Geistlichkeit zum Relligions-Unterricht[!] entlaßen, die übrige Zeit aber in Erlernung an derer gemeinnützigen Normal Wißenschaften verwendet werden müßte.
Euer Wohlgebohren geruheten dießfalls in Wohl Derselben angeführten an den Löblichen Magistrat ergangenen Schriften den Auftrag zugeben, damit derselbe der eingeschlichene Mißfaelligkeiten untersuchen, und von den Befund der Sache Bericht abstatten möge. Dieses zu befolgen gab Magistratus sich Mühe bey verschiedenen Oberhäuptern der Catholischen Gemeinde zuerforschen, durch welchen Professor eigentlich derley fester eingeschlichene wären. Alleine keines wußte nicht einmahl ob von Seite erwähnter Gemeinde an die Hoch Löbliche Königliche Statthalterey ein Gesuch gemacht worden; worauß klahr erhellet, daß nicht die Gemeinde, sondern bloß ein das gute Einverständniß störende Mann, der nur bey jetzigen Untersuchung die Glieder der Catholischen Gemeinde an sich zuziehen wußte, im Nahmen der Gemeinde diese Klage einlegte.*
A kiemelt szövegrészlet mellett bejegyezve: §. In repraesentatione citatus.
Dem ohngeachtet communicirt Magistratus die obangeführte Zuschrift Euer Wohlgebohren nebst den Statthalterey rätlichen Intimato mit der Catholischen Gemeinde mit derjenigen Weisung, damit dieselbe innerhalb einer 8. tägigen Frist ihre Äußerung darüber, ob wenn, und durch welchen Professor die Catholischen Zöglingen in ihrer Relligion[!] zuwiderlaufenden Grundtsätzen unterrichtet worden wären? erstatten möge. Und er hielt hierauf die sub :/: beygeschloßene sehr schwankende und außgeküstelte unbestimmte Antwort, auß welcher klahr zuvernehmen, daß nicht beygebrachte oder beyzubringendt wiedrige Relligions-Grundt-Sätze[!], wohl aber übertriebener relligions-Eyfer[!] Grundt ihres gemachten Gesuches seye, welcher alle Kräfte aufbiethet die Gemeinde den hiesigen Augspurgischen Confessions-Verwandten auß dem Mitgenuß des mit aerarial-Geldern errichteten nächst aufgebauten Schuhl-Gebäudes außzuschließen, um solches lediglich für sich alleine behalten zu können. Beweiß solchen Absichten kan[!] die durch den HochEhrwürdigen Herrn Stadt-Pfarrer Dominico von Szabo unterm 3t[en] Novembers verfloßenen Jahres veranstalltete Introduction in das neue Gebäude seyn, welchen in Form eines vor höheren Hof-Stellen alleinig beglaubigter Local-Director auftratt, und ohne Rucksicht, ob die übrigen Lehr-Zimmer vollkommen zubereitet oder nicht, den Catholischen Lehrer einführte, von welcher Einführung sodann die Folgen waren, daß aufgenommen einem eintzigen Zöglinge kein Catholischer in die Classe den Evangelischen Lehrer geschicket wurden, und auch zu dato nicht gehen. Bey dem Catholischen hingegen dem ohngeachtet zu dato viele Evangelische Kinder anzutrefen sind.
Bey sogestallten Umständen demnach und geprüften Wiederwillen sowohl, als auch Mißtrauenden Catholischen Gemeinde, welcher ohnfehlbar durch irgendt jemanden in die Gemüther derselben Glieder eingeflößet worden seyn müßte, und die heilsamsten Absichten dieser vereinigten Schuhle vereitelt; Siehet sich die Evangelische Gemeinde nicht ohne Grundt genöthiget die Erklärung zumachen, und solche auf höheren Orths geneigtet anzubringen, daß, wann Status Catholicus per absolutem auf die Aufhebung dieser vermischten Schuhle dringet, dieselbe nicht achte, und viellieber alleine ihre Jugendt in Ruh und Friede unterrichten laßen wolle, als beständigen Entzweyungen aufgesehet zu seyn, jedoch aber mit dem Vorbehalt, weder auß dem verrichteten Schuhl-Gebäude, noch von der Salarisirung auß der Stadt-Casse (woher falls der Catholische Lehrer besoldet werden sollte) außgeschloßen zu werden. Denn dazu berechtiget erwähnte Augspurgische Gemeinde folgende Gründe
1.) Da dieses Schuhl-Gebäude mit Allerhöchst resolvirten Königlichen Kösten erbauet wird, so glaubet dieselbe als solche ohne Zwang-Mittel zur Vereinigung vorgetrettene gleichen Antheil an der verliehenen Königlichen Milde und Gnade zu haben.
2.) Da die Zufuhren und Handt-Arbeiten ohnendtgeldlich geleistet werden mußten, hat Dieselbe Gemeinde, welche mehr als 2/3ten außmachet, das ihrige dabey werckthätig gethan. Endlich auch
3.) Keinen Anlaß zur Aufhebung dieser vermischten Schuhle gegeben, noch deßwegen bey höheren Behörde einen Gesuch eingegeben.
Übrigens, da wie Euer Wohlgebohren, diese Gesinnung bey seiner Behörde anzuzeigen, geziemendt anersuchen, mit aller gebührendten Hochachtung beharren
Euer Wohlgebohren
Gehorsamste Diener M[agistratual] Kirchen-Convent der Augspurgischen Confession zugethanen Gemeinde in der Königlich Privileg[ierten] Zipser 16. Stadt Leybitz.
Leibitz d[en] 3t[en] Januar 1791.*
A levél hátlapján: sub B.