HUN–REN–DE
Klasszikus Magyar Irodalmi
Textológiai Kutatócsoport

Magyar írók levelezése
Elektronikus kritikai kiadás

HU EN
Kazinczy Ferenc – Török Lajosnak
Kassa, 1789. január 3.
Hochgebohrner Herr Graf,
Königlicher Ober Studien Direktor!
Rücksichtig auf den mir 2ten Januar laufenden Monats No 450/149[.] ertheilten Auftrag meine gutächtliche Meinung über den Gegenstand der hier rückgeschlossenen Malyer Ackten zu äußern, habe ich die Ehre Euer Hochgebohrnen folgendes gehorsamst zu erwiedern:
Das Verlangen der reformirten Gemeinde zu Mályi im Borsoder Comitat ist, ihr einen reformirten Schullehrer zu gestatten, der auch katholische Kinder unterrichten, über dies aber auch ministeriale Functionen verrichten dürfe.
Die Umstände dieses Ortes sind noch dem Berichte des Herrn Stuhlrichters von Ragályi folgende:
1o Es ist bishero da weder eine katholische noch eine protestantische Schule vorfindig gewesen.
2do Reformirte schulfähige Kinder hat der Ort von beiden Geschlechten 49. Katholische 41. griechische-Katholische 13.
3tio Diese wären bishero durch den Notari[!] des Orts alle insgesammt unterrichtet.
4to Daß für die Unterhaltung des Lehrers die reformirte Gemeinde sorgen will.
Alle diese Umstände zeigen, daß der Ort geeignet sey, eine Schule einzuführen, nur entstehet die Frage, ob diese Schule nicht vielmehr vermischt, oder auch nur halbvermischt werden soll.
Da nun das nicht anders entschieden werden kann, als wenn man die Äußerung der Katholicken entnimmt, ob sie zufrieden seyn wollen, daß ihre Kinder den Unterricht des reformirten Lehrers besuchen sollen (auf welchen Fall aber nach der bestehenden Normativen Verordnung vom 24. July 1788. No 28328/2371[.] sie zur Unterhaltung des reformirten Lehrers auch beitragen müssen) oder ob nicht sie etwa lieber einen besonderen katholischen Lehrer zu haben wünschen? so wäre mein untergreifliches Gutachten, daß man die besagte Äußerung von ihren durch den Weg des Borsoder Comitats schriftlich erheben sollte, wobei sie sich, es sey auf dem ersten, oder leztern Fall zu dem, was sie jährlich dem Schullehrer erlegen wollten, in Gegenwart, und unter der authentisirenden Subscription des auszusendenden Herrn Stuhlrichters zu verbinden haben werden.
Nur wunschte ich dabei vor Augen gehabt zu haben, daß die Katholicken, wenn sie die Halbvermischung bei der Anstellung eines reformirten Lehrers annehmen, weit weniger, als die Protestanten zahlen sollen: weil die Protestanten den Lehrer auch als Prediger unterhalten, dafür aber die Katholicken nicht belastet werden können: da hingegen, wenn hier eine ganz vermischte Schule errichtet wird, und also 2. Lehrer unterhalten werden sollen, der katholische mit dem reformirten einerlei besoldet werden kann.
Kaschau den 3ten Jänner 1789.
Franz von Kazinczy mp.
[A külzeten a tanulmányi főigazgatóság bejegyzése:] praesentatum 20a Ianuarii [1]789. ad numerum 102. 1789. erga remissionem[.]