In Bezug auf das geschätzte Schreiben von 4ten July laufenden Jahres worinn[!] Derselbe Löbliche Magistrat den in die Stelle der von der hiesigen National Schule abgegangenen Lehrers Franz Kráhl eingesetzten Franz Nespivatschek aus Rücksicht der verminderten Einkünften dieser Königlichen freyen Stadt zurückzurufen anverlangt, habe die Ehre zu erwiedern, daß, nachdem mir
*Javítva: ich-ről.
von dem einmal gefaßten und durch die Hoch löbliche[!] Königliche Ungarische Statthalterey auf immer festgesetzten Vertrag zurückzutreten nicht mehr erlaubt ist, ich mich selbst bey Hofnung, daß der durch den Löblichen Magistrat belobte Lehrer Párr den Abgang des 3ten Lehrers durch Anstrengung und besonders Fleiß zu ersetzen sich bestreben wird, die erledigte Stelle des Lehrers Kráhl unbesetzt zu lassen ausser Stande sehe. Und gleichwie ich mir schmeichle, daß Ein Löblicher Magistrat diese meine Äusserung nicht anders, als die genaue Erfüllung meiner Obliegenheit ansehen wird; so nehme ich mir auch die Ehre Denselben dienstangelegentlich zu ersuchen ein Löblicher Magistrat wolle sich in solcher Ernennung um so mehr beruhigen, als die Wahl der Lehrer, die zugleich Kirchendienste verrichten, wegen Mangel an Praeparanden, die in der Musik geübt sind[,] schwer ist. Erlau den 7ten August 1788.