HUN–REN–DE
Klasszikus Magyar Irodalmi
Textológiai Kutatócsoport

Magyar írók levelezése
Elektronikus kritikai kiadás

HU EN
Kazinczy Ferenc – Felka város evangélikus közössége lelkészének, és a közösség világi elöljáróinak
Felka, 1788. június 24.
Dem Ehrwürdigen Herrn Prediger und sämtlichen Vorstehern
der Ewangelischen Gemeinde der Königlichen Zipßer XVI. Stadt Felka.
Nachdem der zwischen mir und den Vorstehern dieser Gemeinde im Monath Januar 1787. in Ansehung der allhier anzuführenden Ewangelischen National Schule angestossenen SchulVertrag durch die Hochlöbliche Königliche Ungarische Statthalterey als vorschriftwidrig zuruckgesandt, und in einem andern Intimate von 10ten April 1787. der wahre Sinn den sub 24a Januarii 1786. No 3157. mit dem Bedeuten eröfnet werden ist, daß in Örtern, wo vormahlen, wie auch hier, nur Katholische Lehrer öffentlich angestellt waren, die Ewangelischen Einwohner von der Entrichtung der Gebühren der Schullehrer nicht freygesprochen werden sollen, sondern anstatt der Katholischen Schulen Vermischte haben müssen:
So habe ich bey den Vorstehern dieser Gemeinde auf die Einführung solcher vermischten NationalSchule zufolge der obengeführten hohen Verordnungen mit dem Zutrauen zu dringen, daß nachdem sie von dem Unschädlichkeit, ja Gemeinnützigkeit dieses Institutes bereits hinlänglich überzeuget ist, und solche freywillig anerkannt hat, daß sage ich dieselbe Gemeinde zur Erreichung dieser allerhöchsten und zum allgemeinen Wohl abgezweckten Intentio thätigst herbeytrette; oder allenfalls, wenn die Anstände zu haben glaubt, ihre Gründe binnen acht Tägen mir schriftlich einhändige, damit solche zur allerhöchsten Entscheidung vorgestellet werden mögen. – Felka, den 24ten Juny 1788.
Franz von Kazinczy mp.
[A levél címzése a külzeten:] A. Denen Herren Geistlichen und Weltlichen Vorstehern der Ewangelischen Gemeinde der Königlichen XVI. Stadt Felka. De commixtione scholarum. Felka. Ex officio in negotio scholarum nationalium.*
A címzés alatt Kazinczy megjegyzése: responsum Cassoviam missum die 30. Junii 1788. hic intus repositum habetur