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Raffinszky Ferenc Xavér – Kazinczy Ferencnek
Szomolnok, 1788. június 17.
Wohl Edelgebohrner Herr!
Ihre geehrte Zuschrift von 9ten Juny ist mir überkommen, womit Sie mir Ihren gefaßten Schluß in folgenden Ausdrücken bekannt machen „Ich hab’ bey mir beschlossen, bey der Schmöllnitzer Nationalschule durch die Einsetzung eines Ewangelischen Individuums in die Stelle der jetzt angestellten Lehrern noch vor dem Anbegin des zukommenden Schuljahres zu vermischen”[.] Zu Bezug auf diesen Punkt izt mir gleich wer immer Lehrer ist, nur soll er seinem Beruf treu und emsig nachkommen, welches Zeugnuß ich allen vier jetzigen Lehrern geben muß[.]
Inzwischen muß ich Euer Wohl Edel erinnern, daß, nach dem die Schmöllnitzer Nationallehrer höheren Orts in Specifico, et de Nomine Verordnungsmässig aufgenommen, bestellt, und bestättiget worden, weder ich, noch ein anderer berechtiget sind, ihres Dienstes zu entsetzen, oder von Schmöllnitz anderwärtig zu übersetzen. Auch scheint mir die höchste Verordnung wegen Vermischung der Nationallehrer hierorts nicht passend, und anwendbar zu seyn. Es wäre denn, daß an Dieselben für Schmöllnitz ein Speciales Rescript deswegen wäre ergangen, von dem mir aber unbewußt, und daß mir dennoch der guten, und vorgeschriebenen Ordnung gemäß hätte bekannt gemacht werden müssen.
Zufolge dessen kann ich mein Gutachten über die Frage, welcher aus denen, jetzt in Dienste stehenden Lehrern seine bißherige Stelle verlassen, und anderwärtig angestellet werden muß, nicht bestimmen, und hiemit dienen. – Ich beharre gleichens mit gewöhnlicher Hochachtung. Schmöllnitz den 17ten Juny 1788.
Euer Wohl Edelgebohrnen
Dienstschuldigst ergebenster
Franz Raffinszky