Löbliches Comitat!
Die verwittibte Frau Bessenyei, gebohren Latsni zu Miglétz ist bey mir um die Begnehmigung, daß ihr achtjähriger Sohn Andreas Bessenyei ohnerachtet dessen, daß er in der Katholischen Religion zu erziehen sey, die Ewangelische National-Schule zu Pazdits besuchen dörfe, bittlich eingekommen, und mir glaubwürdig angezeigt, daß sie diesen ihren Sohn nicht aus der Absicht in einer Ewangelischen Schule unterrichten läßt, damit er von der Katholischen Religion (in welcher er erzogen werden muß) abtrünnig werde, sondern weit Pazdits die nächste National Schule, und also eben der Ort, wo ihr Kind in der deutschen Sprache, und andern allerhöchst vorgeschriebenen Gegenständen mit den wenigsten Unkösten gebildet werdet kann.
Überzeugt, daß die besagte Wittwe hindurch nichts anders, als die weniger kostspielige Unterhaltung ihres Kindes sucht, begnehmigte ich Ihre Bitte um so mehr, als diejenige Lehr-Gegenstände, die in einer National Schule vorgetragen werden, mit dem Religions-Unterrichte in gar keiner Verbindung stehen, und Seiner Majestät nicht näher an Herzen liegt, als daß die Schul-Unterrichtsfähigen Kinder in profanen Gegenständen gemeinschaftlich, und ohne allen Religions Unterschied gebildet werden sollen, und gebe mir nun die Ehre ein Löbliches Comitat von diesem meinem Bescheide zu benachrichtigen, und zugleich gehorsamst zu ersuchen, Daßelbe wolle güttigst die Vorkehrungen treffen, damit besagter minderjähriger Zögling die Besuchung der Pazditser Ewangelischen Schulen ungestöhrt, und ungehindert fortsetzen könne: Meiner Seits habe ich bey den mir untergeordneten dafür gesorgt, daß er in Stunden, die dem cathechetischen Unterrichte gewidmet sind, nach der Vorschrift der allerhöchsten Normativen Verordnungen von den Ewangelischen Schülern abgesondert, und nicht einmal zu Zeremonien, die der Religion, in welcher er zu erziehen seyn wird, zuwider sind, angehalten werde. Wobey dem betreffenden Herrn Katholischen Pfarrer frey gelaßen wird, darüber, ob diese meine Anstalten beobachtet werden, und folgsam ob nicht der besagte Zögling in geheim zu einer fremden Religion gelockt werde, eine schidliche[!] Untersuchung, so oft als es ihm gefallen wird, anzustellen, und ihn zu catechesiren.
Ich verbleibe mit aller Hochachtung. Kaschau den 13. May 1788.
Eines Löblichen Comitates
gehorsamster Diener
Franz von Kazinczy mp.
[A levél címzése a külzeten:] An das Löbliche Zempliner Comitat. Ujhely. Ex officio in negotio scholarum nationalium.
[A külzeten a vármegyei magisztrátus bejegyzése:] Praesentatum 6a Iunii 1788. Examinatae normales resolutiones […?] in iis Catholicis prolibus scholas Protestantium frequentan[tes] administrari[?] […?] […] in conformitate haud […?] iuveni Bessenyei Pazdichiensem Evangelicam scholam frequentari admittat, seu minus dominus inspector scholam cum provocatione resolutionis ad eandem reflectare.