Löbliches Comitat!
*A megszólítás felett a levél egykori iktatószáma: 1471. 1788. A levél első oldalának alján az iratra vonatkozó utasítás jele és száma: D 1788/212
Es ist mir, da mich die geringe Anzahl der in der Jüdischen National-Schule zu Szántó unterrichteten Zöglingen befremdete, und ich in die Aufdekung dieses Umstandes untersuchungsweise drang, durch den Lehrer Leopold Singer angezeugt worden, daß die hohe Verordnung von 19ten September 1786. No 40499. kraft dessen diejenige Jüdische Kinder, welche sich zur Zeit der Kundmachung dieses Intimates unter dem 13ten Jahr ihres Alters befinden, wenn sie nicht das Zeugniß des erhaltenen Normal-Unterrichtes vorzeigen können, von der Heuraths Bewilligung abgewiesen werden müßen, allgemein in Vergessenheit gerathen sey.
Diesemnach unterfange ich mich ein Löbliches Comitat diensthuldigst zu ersuchen, Dasselbe wolle gütigst denen in diesem Comitate sich befindlichen Rabbinern mit dem Bedrohen der schärfesten Ahndung anhalten, und den hohen Entschluß durch alle Örter dieses Comitates republiciren lassen; zugleich aber, damit die durch Seiner Majestät gewärtigte Cultur dieser Nation erreicht werden könne, und die Eltern die die Nachachtung dieses hohen Entschlußes sich nicht angelegen seyn lassen, zur Verantwortung gezogen werden mögen, mir ein von den Schul-Unterrichtsfähigen Kindes[!] Gonczer und Szikszoer Prozeßes nach den mitgehenden Formulare verfaßtes Verzeichniß überzuschicken. Ich verharre mit aller Hochachtung. Kaschau den 18ten April 1788.
Eines Löblichen Comitates
gehorsamer Diener
Franz von Kazinczy mp.