Löbliches Comitat!
*A megszólítás felett a levél bal felső sarkában egykorú bejegyzés: D. 1787/107.
Nach der an alle Behörden ergangener hohen Verordnung, daß diejenige Juden, die vor jetzt unter dem 13ten Jahre ihres Alters sind, zur Ehe nicht anderst, als wenn Sie in Normal Schulen den nöthigen Unterricht empfangen haben, zugelassen werden sollen, fodert das Amt, wohinein mich die Gnade des Monarchen eingesetzet hat, daß ich in einem jeden Comitate dieses Districtes, wo Juden sich vorfinden, eine Jüdische Normal Schule einführe.
Diesemnach gebe ich mir die Ehre ein Löbliches Comitat hirmit zu ersuchen, Dasselbe wolle die Rabbiner und weltliche Vorsteher dieser Gemeinde vor den 20ten dieses fließenden Monathes her nach Kaschau mit der Weisung einberufen, daß sie sich hier wegen der einzuführender Normalschule an mich verwenden mögen.
Und da es mir durch den Rabbiner von Sátor Alja Ujhely in Zempliner Comitat, bey Gelegenheit der jüngst unternommener[!] Besichtigung der dortigen Jüdischen National Schule angedeutet worden ist, wie gewiße Juden sich nicht von dem ordentlichen Rabbiner, sondern oft auch von weltlichen schriftgelehrten Juden copuliren laßen, und solche Copulation doch seinen Bestand und vollkommenes Gewicht bey ihnen hat: so erachtete ich es vor höchst nöthig diesen Umstand einem löblichen Comitat mit dem dienstfreundlichen Ersuchen vorzutragen, daß da auf diese Art der obberührte allerhöchste Befehl übergetretten wird, ein löbliches Comitat jene Vorkehrungen treffen wollete,
*Javítva: wolleten-ről.
damit die in dem Umfange dieser Gespannschaft wohnende Juden belehret werden, daß die Copulation künftighin nur durch die ordentliche Rabbiner vollgebracht werden kann; und die Übertretter dieser Verordnung auf das schärfeste gestrafet werden.
Übrigens habe ich die Ehre mit wahrer Ehrerbietung zu verbleiben. Kaschau, den 4ten Januar 1787.
Eines löblichen Comitates unterthänigster,
Franz von Kazinczy[.]