Hochgebohrner Graf,
Königlicher Herr Studien Ober Director!
Der Herr Visitator des Heveser Bezirks hat mir angezeigt, daß die Heveser Gespanschaft in ihrer am 3ten 4ten und 5ten laufenden Monathes gehaltenen GeneralCongregation fest gesetzt[!] habe, daß man in den zwey National Schulen, die bisher in diesem Comitate eingeführet worden sind, zu Erlau und Gyöngyös, von der Normal Methode gänzlich abgesehen mögen, so wie auch gleich Anstalten getroffen worden sind, die Bücher, die vorhin in National-Schulen gelehret und gebraucht waren, neuerdings aufzulegen.
Kurz darauf haben die Schul-Kinder, durch Leute von Ansehen angestiftet, ihre höchsten Ortes vorgeschriebene Bücher so haufig theils verbrannt, theils zerrißen, daß man in der 4ten Klasse kaum einige brauchbare mehr auffinden konnte. Um dieser Unordnung nun vorzukommen, und den übrigen drey Klassen ein Beyspiel zu geben, fand besagter Herr Visitator für gut, einige Schüler die sich durch ihren Wuth die Bücher zu zerreißen ausgezeichnet hatten, in seiner Gegenwart mit Milde zu zuchtigen[!], wobei die Schüler der drey übrigen Klassen als Zuseher dieser Ahndung erscheinen mußten.
Diese Behandlung zog aber einen Erfolg nach sich, der vernünftig nicht zu erwarten war, und den der Herr Visitator, der bey der GeneralCongregation nicht erschien, und der also von der Lage der Sachen keinen vollkommenen Begriff hatte, nicht voraus sah; denn die Lehrer dieser Schule declarirten sich daß sie von ihm keine Abhängigkeiten für das Zukünftige anerkennen wollten.
Ja dieser Lage der Umstände sahe[!] ich mich genöthiget selber an den Localvorsteher und die Lehrer dieser Schule zu schreiben, und solche zu Befolgung dessen was der besagte Herr Visitator, als ihr directer Vorgesetzte anordnen wird, so gelind als es nur möglich war anzuweisen: und ich mache mir Hofnung daß mein Brief nicht ohne den angehoften Erfolg bleiben wird, da der ohne der Herr Visitator auf die protection Seiner Excellence des Herrn Erlauer Bischofs und Heveser Comitats Obergespann um so sichrer[!] rechnen kann, als Derselbe ihm bei eben dieser Congregation das Zeugniß eines einsichtsvollen, schöne Kenntniße besitzende und klug handelnden Mannes öffentlich gab.
Zugleich schrieb ich aber auch an ihn, Herrn Visitator, und trug ihm auf, sich bey ähnlichen Verwirrungen so viel als möglich dissimulative zu halten, auch ein andres[!] als durch vernünftige Nachgiebigkeit und Überzeugungen bei den Ersten dieses Comitates und den Lehrern selbst zu wirken: da man sonst Gefahr laufen könnte die erhitzte Gemüther noch mehr zu irritiren, und so selbst das, was in einer Zeit nacher gut werden kann, auf ewig zu verderben.
Gleichwohl sehe ich aber für Pflicht dieses alles Euer Hochgebohrnen gehorsamst anzuzeigen, und Hochdiselben um die gütigste Manutention sowohl dieses, als auch der übrigen Herren Visitatoren, in aller Ehrfurcht anzuflehen. – Kaschau, den 15ten Mertz, 1790.
Franz von Kazinczy.