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Kazinczy Ferenc – Török Lajosnak
Kassa, 1789. szeptember 15.
Hochgebohrner[!]*
A megszólítás felett balra a levélfogalmazvány egykorú iktatószáma és a címzés: 47. an den Grafen T[örök] MISKÓLTZ.
In Rücksicht auf den mir unterm 17ten July dieses Jahres No 1144. ertheilten Auftrag, zufolge dessen ich die Dotation der Vermischten Schulen zu Miskóltz, die von mir durch Euer Hochgebohrnen unterm 27. Dezember 1788. No. 434/143[.] durch die Hohe dirigirende Landes Stelle aber unterm 4. Dezember desselben Jahres No 46080./4380. gewärtiget worden ist, endlich ins Werk zu setzen hatte, habe [ich] die Ehre gehorsamst anzuzeigen, dass ich diesen Auftrag gegen Ende des letzthin verflossenen Monathes Augusti mit der eifrigsten Mitwirkung des Herrn Consiliarii Ober Vicegespann Joseph von Ragályi zwar zu erledigen gesucht, aber auch diesesmahl umsonst versucht habe. Der Magistrat des Marktes reichte dem Herrn Consiliario Erstem Vicegespann eine schriftliche Declaration, ein, von welcher ich hoffe dass sie Euer Hochgebohrnen, oder directe der Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey durch denselben eingereicht worden sey. In dieser*
Itt egy szó: sprang törölve.
solcher von dem schon im Monath November vergangenen Jahres titulo hoc anversprochenen 300 Florint zurück, und gab sich zur Besoldung der bey diesen Schulen schon effective angestellten Lehrern beyzutretten für gänzlich unvermögend aus, so dass ich bey allen Bestrebniss diese so lang betriebene Sache endlich schon zu erledigen, mich genöthiget sah, unverrichteter Sache zurückzutretten, und die Zeit abzuwarten, da sie nach einem diesfalls ergangenen hohen Befehl (denn ohne solchen ist sie gar nicht zu hoffen) endlich ins Werk gesetzet werde.
Die grosse Last, wider welche der Magistrat von Miskóltz klagt, und die Unvermögenheit ihrer Casse, die solcher zur Declination dieser Dotation vorspreitzt, ist eine Aussage, die der Herr Consiliarius Ordinarius Vicegespann schlechterdings verworfen hat. Sollte demnach der Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey gefallen darüber ein weiteres Licht zu verlangen, so könnte darum der Herr Consiliarius Ordinarius Vicegespann von Ragályi sammt dem Herrn Cameral Praefecten des Diós Györer Gutes befraget werden. Ich will hier nach der ingenuität, die ich in Amts Angelegenheiten stets vor Augen habe, und die hier um so nöthiger mir scheint, je mehr ich mich von den traurigen Catastrophen auf den Fall, wenn die hier so glücklich anbegonnene Vermischung ins Stecken gerathen sollte, befürchte, alles das was ich bey meiner[!] letzten Aufenthalt zu Miskóltz entdeckt habe, gehorsamst vorstellen:
1. Die Superintendenz zu Debretzin, die (wie es bekannt ist) seit langer Zeit schon den Ton den übrigen drey Superintendenzien Ungarns giebt, sandte etwelche Deputirte nach Miskóltz mit dem Auftrage, dass solche dort 1.) den Superintendenten zur Unterschreibung der wider die Einführung des Normal Methode verfassten und schon durch 3. Superintendenzien gutgehiessenen Bittschrift bewege. – 2.) dass sie dem Superintendenten zu Miskóltz wegen der mit mir 1787. den 16. September eingegangenen Vermischungs Accord den resseus der übrigen 3. Superintendenten zu wissen gebe. – 3.) dass solche ihn bitten, damit er sich nie mehr in etwas einlasse, wovon er weiss, dass dieses den Gesinnungen der übrigen nicht vollkommen entspricht. – Diese Deputirte haben ihre Absicht erreicht. Der gutherzige Superintendent zu Miskóltz, der der Normal Methode und Vermischung seiner Miskóltzer Schulen vormals so willig entgegen sah, der den Fortgang, der darinnen gemacht wurde bey einer öffentlichen Prüfung nicht nur anerkannte, sondern auch darüber sein Wohlgefallen ausdrücklich und exemplarisch äusserte, ward nun schiech gemacht. Er streitet zwar auch itzt wider die Vermischung nicht, allein er ist völlig inactiv, und lässt so die schwache Köpfe durch manche Zeloten abtrünnig werden; so dass man ungemein viel Behutsamkeit hier zur Vermeidung dessen, dass die Vermischte Schulen hier nicht wieder dissolvirt werden nöthig hat.
2. Die hohe Verordnung der Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey von 1789. No – kraft welcher der Zutritt zu die[!] Erlernung der Handwerke denen Protestantischen Kindern auch auf den Fall, wenn sie keine National Normal Schulen besucht haben, wenn sie nur in den unentbehrlichern Gegenständen bey ihren Schullehrern unterrichtet sind, zugestattet wird, verleitete die meisten Protestanten die entweder von sich selbsten schiech gegen die neueren Lehrart sind, oder durch so manche Prediger, die sogar ein Verdienst daraus machen, sich und andere ihre Glaubensgenossen wider dieselbe zu wafnen, schiech gemacht werden dahin, dass sie dieses Intimat auf die Art auslegen, als wenn alle bis jetzt in Schul Sachen ergangene Verordnungen abgeschaft und ein neues System ausgearbeitet würde. – Dieser Verdacht ist schon so weit gegangen, dass man wirklich auch mit dem gesundern Theil dieser Gemeinde zu thun hat, bis man sie zu Recht führt; und dies um so mehr, weil man sah, dass eine hohe dirigirende Landes Stelle von der Vermischung der National Schule zu Harsány, einem nur zwey Meile weit von Miskólz entfernten Orte, abgestanden sey: wo doch in manchen andern Ortschaften wie zum Beyspiel in Jászberény, Bartfeld, ja auch zu Kaschau, der allerhöchste Wille des Monarchen, der die Katholische Religion vorstellt, für den Willen der Katholischen Orts Einwohner galt.
Ich erkühne mich nicht das mindeste hier von dem was ich zur Beförderung dieses im allen Anbetracht heilsamen Institutes vielleicht erforderlich zu seyn glauben würde beyzufügen; sondern begnüge mich damit dass ich meine Pflicht durch diese ingenue Anzeige erfüllet habe: und schliesse mit der gehorsamten Bitte, dass nachdem der Herr Cameral Präfect ohngezweifelt auf eine höhere Veranlassung allen seinen Einfluss auf die Aufrechthaltung der hierorts eröfneten neuern Schule und Besoldung der dabei angestellten Lehrern vom 15ten July dieses Jahres aufgesagt hat, da doch bishero alle Auslagen aus Gründen die ich so oft angezeigt habe, und die Euer Hochgebohrnen gänzlich bekannt sind, aus der Cameral Casse bestritten waren; die Hindernisse der Dotation aber selbst bis jetzt noch nicht aus dem Wege geräumet sind, Euer Hochgebohrnen bey der Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey gütigst bewirken wolle, dass unterdessen bis die Contracte abgeschlossen werden können, das Diós Györer Cameral Officiolat als Grundherrschafts Repraesentant sowohl für die in Zins genommene Gebäude, als auch für die Wohnungen und Gehälte der Lehrer ex Cassa Do[mi]nali Sorge trage. –
Sollte dieses fehlschlagen, so hat man nichts anders zu gewärtigen, als dass die brodlose Lehrer ihre Stationen verlassen, und die Schulen gänzlich aufhören; welches mich bey der angezeigten Abneigung der Protestanten gegen das Institut der National Schulen mit nichts weniger schreckt, als dass sie in ihrem ungegründeten Argwohn gestärkt werden, und sich nie mehr in ein Accord der Vermischung einlassen werden. Und eben dieser[!] Furcht bewog mich dahin dass ich bey meinem letzten Aufenthalt zu Miskóltz die Lehrer (deren einer schon auf dem Schritt die Schule zu verlassen und sich einer andern Lebens Art zu widmen war) den Unterricht vermischt fortzusetzen bewog, und sie mit dem Versprechen tröstete, dass ich sie auf eine oder die andere Weise, und wenn dies auch aus meinem eigenen Beutel geschehen sollte, in dem vorgehabten Gehalt behalten will.
Auf diese Art tratt jeder den Unterricht seiner Klasse mit widergefasste Hofnung an, und die Schule wird wie zufor[!] fortgesetzet. Es ist aber schlechterdings nöthig, dass die Schule bald möglichst dotiret, und unterdessen der Gehalt der Lehrer ex Camerali ausgewiesen werde. Kaschau, den 15ten September 1789.