Hochgebohrner Herr Graf,
Königlicher Ober Studien Direktor!
*A megszólítás felett a főigazgatósági utasítás száma: 298[.]
Zu Folge des mir unterm 18ten November laufenden Jahres No 329/100[.] mitgeschickten hohen Intimats vom 16. October laufenden Jahres No 40301/3850[.], in welchem die Hochlöbliche Königliche Statthalterey angedeutet hat, daß zu Hejtze im Abaujvarer Comitat, da die dasigen katholischen und reformirten Einwohner zur Unterhaltung von zween Lehrern unvermögend zu seyn scheinen, anstatt einer eigentlichen vermischten, nur eine halbvermischte Nationalschule eingeführt werden solle, habe ich die Ehre gehorsamst einzuberichten:
Daß ist den 22ten November nachdem ich nämlich vermuthet habe, daß das Abaujvarer Comitat wenn es diesetwegen von einer Hochlöblichen Königlichen Statthalterey einen Auftrag erhalten hat, solchen den betreffenden prozessual Stuhlrichter Herrn von Krainyik schon hinausgeschickt haben wird, zu den[!] ebenbesagten Herrn Stuhlrichter meiner diesfälligen excursion angezeigt, auch ihn zu Mitwirkung ersucht habe: allein er entschuldigte sich damit, daß ihm von seiner Behörde diesetwegen nichts zugeschickt werden sey. Auf diese Weise gieng ich dann, da ich es nämlich wußte mit welcher Gewärtigung Eine Hochlöbliche Königliche Statthalterey diesem seit den 6ten Februar 1787[.] betriebenen, und noch immer unerledigt gebliebenen Geschäfte entgegensieht, nach Hejtze ganz allein hinüber, ließ die Einwohner des Ortes in der Gegenwart des herrschaftlichen Beamten doch mit Ausschluß des Herrn Pfarrers, und reformirten Predigers zusammenruffen, und trug ihnen den hohen Auftrag der Hochlöblichen Königlichen Statthalterey ernstlich durch eine getreue Übersetzung, dann aber durch die weitere Auslegung von der Unschädlichkeit des Instituts der halbvermischten Schulen, vor, und fand
1o) Die katholische Einwohner hiezu gänzlich bereit, doch so, daß, nachdem sie in Besitz der Schulen sind, und die Zahl der dasigen Reformirten Einwohner übertreffen, auf den Fall der Halbvermischung der katholischen Lehrer behalten werden solle.
2do) Die Reformirten wollten sich aber hiezu keinesweges bereden lassen, theils weil sie die Dotation ihres Schullehrers durch das Intimat von 11ten October 1787[.] No 35856/2067[.] schon für begnehmigt hielten, theils aber, und hauptsächlich darum, weil das, die Vermischung der hiesigen Schulen unterm 6ten Februar 1787. No 5454. herabgediehene Intimat ihnen zwar einen Normalschullehrer, aber mit der besondern Freyheit, daß solcher ihnen vorbeten, vorpredigen, und ministeriale Funcktionen verrichten dürfe, zugestanden hat; sollte nun hier eine nur halbvermischte Schule eingeführt, und bei derselben nur ein katholischen Lehrer angestellt werden, so würden sie davon, warum sie allerhöchsten Orts geflehet, und was sie zu erhalten glücklich waren, wieder zurückfallen.
Ihre diesfällige Declaration nahm ich sodann von ihnen in Gegenwart des besagten herrschaftlichen Beamten unter der Unterschrift etwelcher Einwohner, und des Notarius, der auch selbst katholisch ist, ab, und schließe sie hier sub A. gehorsamst bei[.]
Uibrigens wäre mein unvorgreifliches Gutachten: daß
1o) Nachdem in loco der reformirte Schullehrer schon hinlänglich dotirt, und der diesetwegen angestossene Vertrag in dem Intimate vom 17ten October 1787. No 35856/9607[.] schon begnehmiget, ja zu Folge dieses der Lehrer effective angestellt ist
2do) nachdem weiter das Intimat vom 6ten Februar 1787. No 5454. der reformirten Gemeinde einen Normallehrer, der vorbeten, vorpredigern, und ministeriale Functionen verrichten könne, zugestanden hat,
3tio) der katholische Schullehrer von Seite Seiner Exzellenz des Herrn Bischofs von Erlau als Grundherrn in dem Betrag einer halben colonicalen session dotirt ist auch weiter,
4to) durch die katholische Einwohner die 105. Familien ausmachen, eben so gut, ja noch leichter dotirt werden kann, als der reformirte Lehrer, durch die nur 66. Familien starke reformirte Gemeinde dotiret ist.
5to) Die katholische Gemeinde ein fertig stehendes Schulgebäude hat: die reformirte aber für ihren Lehrer eine Wohnung, und Schulzimmer selbst auf den Fall der Vermischung, und also zu gemeinschaftlichen Gebrauch zu errichten, sich darbietet.
Daß, sage ich, hier nichts mehr verübrige, als daß es die Dotation des katholischen Lehrers der katholischen, aus 105. Familien bestehenden, und folgsam zur Verabreichung eines jährlichen Betrages von ohngefähr – eben so viel Forint hinlänglichen Gemeinde ohne weiters auferlegt werde. Kaschau den 25ten November 1788.
Franz von Kazinczy mp.
[A külzeten a helytartótanács bejegyzése:] Dem Königlichen Herrn Ober Schulen und Studien Direktor des Kaschauer Berzirkes. Vermög Hofdekrets de dato 1ten Octobris dieses Jahres No 13286/980[.] wird aufgetragen, zur Einführung der vermischten Schule in Rosenau neue Versuche angzustellen. Der Herr Studiren Oberdirektor hat also zu diesem Ende den Inspector Kazinczy nochmals dahin abzuschicken, und über den Erfolg den Bericht zu erstatten. Gegeben von der Königlichen Hungarischen Statthalterey. Ofen den 18. December 1788.