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Kazinczy Ferenc – Kassa város magisztrátusának
Kassa, 1788. szeptember 18.
Löblicher Magistrat!
Es hat mir der Lehrer der Zeichnungs Kunst bey der hiesigen Normal-Schule Herr Profeßor Simay auf die wider ihn von der hiesigen Maurer-Zunft gemachte Beschwerniß, die hier beygeschlossene Äusserung eingereicht.
Ich sah daraus, daß er das, was ich auf das diese Beschwerniß an mich einbegleitete geschätzte Schreiben eines Löblichen Magistrates ehe ich sie ihm noch mitgetheilt hatte, habe antworten wollen, darinnen so sehr erreicht hat, daß mir wenig mehr übrig bleibt, seinem verdächtig gemachten Kenntnißen und Diensteifer Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen. Dabey scheint es mir doch nicht überflüssig, über den Gegenstand dieses Beschwernißes folgendes zu errinneren:
Die Kenntniße eines von Hoheren Orten angestellten Lehrers, wie Professor Simay es ist, der bey der Wienner Zeichnungs Schule präparirt, approbirt, und schon dazumahl als er noch den Unterricht empfieng, schon zum Lehr Amte beßinnt war, lassen sich um so weniger bezweifeln, als ich auch dann, wenn ich um auf seine Fähigkeiten, und Kenntniße zu schließen von seinen Arbeiten – einstweilen abstrahiren, ihm das Zeugniß geben muß, daß er mir durch den Direktor Schmutzer in Wien einen Künstler, dessen Namen Rom, London, Paris und Petersburg mit Hochachtung nennet, als ein Mann anempfohlen worden ist, der sich durch Geschicklichkeit, und Verwendung unter allen Ungarischen dazumahl unterrichteten Künstlern herausgezeichnet hat. Um so mehr hat man also Ursach es auch auf fremde Versicherung, da nehmlich eine hierinn vorzunehmende Prüfung zum wenigsten eine theoretische Kenntniß der Sache voraussetzet, zu glauben, daß ein öffentlich angestellten, durch Schmutzer anempfohlene, und in den Arbeiten seiner Schüler durch den prüfenden Beyfall einer Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey belobte Lehrer alles das, was zum Unterricht erfoderlich ist, eigen hat.
Von seiner thätigen Verwendung zeugen die eben berührte zwey Belobungs-Intimate der Hochlöblichen Königlichen Ungarischen Statthalterey, und – (wenn ich auch die Arbeiten der Militair-Stifts Kinder, und mancher Handwerks Gesellen, deren Hände feiner, und folgsam zum Zeichnen geschickter sind, nicht erwähne) die Zeichnungen der Maurer Gesellen Drinovszky und Kotsis – zwar kann ich nicht umhin es bekennen, daß ich selbst sehr wenig mit dem Fortgang dieser Schule zufrieden bin, und lange schon den Wunsch bey den Lehrern derselben geäußert habe, daß die Schüler anstatt der häufigen Blumenstücken oder maurerischen Verzierungen, die theils planwidrig, theils zu kaum etwas andern dienlich sind, als daß ein junger Mensch der in sich eine Anlage zum Zeichnen fühlt, und etwelche Stunden von seinem zweckmäßigen Geschäfte wegstellen kann, sich zerstreuen, eigentlich in den einfacheren Gründen der Architectur initiirt, und so dann erst zu die Colonaden gebracht werden sollen: wenn ich aber bedencke, daß er keine eigentliche Klasse, keine hiezu vorbereitete Schüler, keine ordentlich besuchte Unterrichts-Stunden hat, sondern vielmehr daß seine Eleven meistens aus jungen Leuten bestehen, die zufrieden sind, wenn sie einige bouquets, oder ein Korinthisches Capital copiren, und das Papier recht bunt roth und grau machen können, so sehe ich es für ganz natürlich an, daß dem Lehrer der Muth sinke, und er den kleinen unordentlichen Zufluß in dem Unterrichte, in was, und in wie weit er unterrichtet werden will, und kann.
Damit es aber klar sey ob die Beschwernißführenden – Recht haben, oder ob der geringe Fortgang vielmehr ihnen selbsten zuzuschreiben sey, als welche nach dem 2ten Punct der beygeschlossenen Declaration durch den Herrn Professor Simay wiederhohltermahlen dazu ersucht worden sind, daß sie die hierüber ergangenen Normativen beobachten, und ihre Lehrlinge und Gesellen zum ordentlichen Besuchungen der Unterrichts-Stunden anhalten möchten: so gebe ich mir die Ehre einen Löblichen Magistrat dienstangelegentlichst zu ersuchen, Derselbe wolle die Verfügung treffen, daß die besagten Beschwernißführende ihre Gesellen und Lehrlinge an den hiezu bestimmten Tägen ordentlich in den Unterricht des angeklagten Herrn Professors schicken, und hiemit den nöthigen Zeichnungs-requisiten versorgen sollen: der Herr Professor dieser Wissenschaft wird seiner Seits nichts untersucht lassen, das zur dienstfälligen Erreichung der allerhöchsten Absichten anwendbar ist, und tröstet sich mit der sichersten Hofnung, mit dem Ausgange des Schul-Jahres einige verweisen zu können, die eben so gut Zeugen des glücklichsten Fortgangs als seiner thätigen Verwendung seyn müßen.
Und dies ist was ich einem Löblichen Magistrate auf das an mich erlassene geschätzte Schreiben von 18ten August laufenden Jahres mit Rückbügung der mir mitgetheilten Klagschrift der Maurer-Zunft, und Beschluß des Berichtes von dem durch mich untersuchungshalber herausgesandten Direktor der Königlichen Normal Schule Herrn Karl Dietenhofer zu erwiedern die Ehre habe. Kaschau den 18ten September 1788.
Eines Löblichen Magistrates
dienstschuldigst ergebenster
Franz von Kazinczy mp.