Hochgebohrner Herr Graf
Königlicher Ober Studien Direktor!
Zu Folge des mir unterm 2. September laufenden Jahres No 4/1[.] ertheilten Auftrages, mich darüber zu äussern, in wie weit ich in dem Geschäft der zu Hejcze einzuführen angedeuteten vermischten Schule gekommen sey? habe die Ehre Folgendes einzuberichten.
1) Daß, nachdem im Monat September 1787. in Ansehung dieser Schule mit den reformirten Einwohnern der vorschriftmäßige Vertrag angestossen, und durch die Hochlöbliche Königliche Statthalterey unterm 11. Oktober 1787. No 35856/2607[.] bestättiget worden ist, nichts mehr verübrige, als, daß der Contract auch mit der katholischen Gemeinde angestossen werde.
2) Dieses trachtete ich nach meinem im Monat März gemachten Berichte zu erledigen; allein die katholische Gemeinde äusserte sich hiezu für unvermögend.
3) Hierauf kam das Intimat vom 3. April laufenden Jahres No 13376/1081. Kraft dessen die Schule von Seiten der Grundobrigkeit zu dotiren ist; Ich theilte diese Verordnung Seiner Exzellenz dem Herrn Bischof von Erlau mit, da ich zugleich Hochdenselben ersuchte, seinen Beamten derlei Verordnungen zu ertheilen, daß er sich zur Dotation des katholischen Lehrers nach dem Sinne des Intimats herbeilasse. – Allein
4) Seine Exzellenz der Herr Bischof forderte von mir, daß ehe von Seiner Seite ein Beitrag geleistet werden sollte, Hochdemselben über das Institut der Vermischung ein hinlängliches Licht ertheilt werde.
5) Auch dieß that ich in einem Schreiben vom 21. Juny laufenden Jahres und glaubte in einem zwey Bögen langen Schreiben alles erschöpft, und das gewünschte Ziel schon erreicht zu haben, indem ich das Intimat von 4. Oktober 1785. No 28427. Hochdenselben mitgethielt habe, als ich wieder,
6) Seine Antwort erhielt, die hierüber ergangene Verordnungen abschriftlich überzuschicken, welches ich auch that, werde ich das Intimat vom 4. Oktober 1785. No 28427. Hochdemselben mitgetheilt habe.
Dies ist alles, was ich Euer Hochgebohrnen in Rücksicht auf den oberwähnten Auftrag einzuberichten, die Ehre habe; wohin ich noch beifügen muß, daß die von Seiten der reformirten dotirte Schule gleich nach der erfolgten Bestättigung des unterm 29ten September 1787. auf die Hochlöbliche Königliche Statthalterey einbegleiteten Vertrags mittlerweilig eröfnet ist, und der Lehrer seit der Zeit den normalmäßigen Unterricht ertheilt, welches er um so freyer thun darf, als er nach dem Sinne des Intimats vom 6. September 1787. No 5454[.] hier nicht nur den Schulunterricht zu ertheilen, sondern zugleich auch die ministeriale Functionen zu verrichten hat. Kaschau den 5. September 1788.
Franz von Kazinczy m. p.
[A külzeten a tanulmányi főigazgatóság bejegyzése:] Einstweiliger gehorsamster Bericht, wie weit das zu Folge der hohen Verordnung de dato 7. August laufenden Jahres No 13377/1668[.] aufgetragene Vermischungsgeschäft der Nationalschulen in Hejcze gelanget sey. Kaschau den 9. September 1788.