Löbliches Comitat!
Aus der beigeschlossenen hohen Verordnung der Königlichen Ungarischen Statthalterey vom 17ten April 1788. No 15199/1250. wird es ein Löbliches Komitat beliebsamst entnehmen, wie sehr Seiner Majestät darauf dringen, daß die Normal-Methode auch auf die Reformirte Schulen ausgebreitet und also diese in die Zahl der Normalisirten National-Schulen genommen werden sollen.
Um diesen hohen Auftrag in die gewärtigte Erfüllung zu bringen, und die darinn enthaltenen allerhöchsten Absichten um so eher zu erreichen, beschloß ich bei mir, dieses Geschäft mit denen Reformirten Schulen anzubeginnen, die bereits dotirt sind, und in Ansehung derer man nichts anders zu thun hat, als über den Gehalt den die Gemeinde bishero den Schulmeister entrichtet hat, einen vorschriftmäßigen Vertrag zu verfassen, und die Schule mit Lehrern, die nach der Normal-Methode gebildet, geprüft, und approbiret worden sind zu versehen.
Solche Örter wären meinem Wissen nach in dem Umfange dieses Löblichen Comitates Lútz, Megyaszó, Hernád-Németi, und Erdő-bénye, wo auf eine freiwillige Vermischung der Schule, aus Mangel an Katholischen Einwohnern, gar kein Antrag gemacht werden kann.
In Ansehung dieser Örtern habe ich nun ein Löbliches Comitat dienstangelegentlich zu ersuchen, Daßelbe wolle über folgende Puncten eine Magistratuale Untersuchung anordnen, und mir solche, je eher es seyn kann, zu zumitteln:
1.) Wie viel Schulunterrichtsfähige Kinder männlichen Geschlächts der Ort T. T. habe? unter welcher Benennung Kinder von 6ten bis 12 Jahr verstanden werden; – und wie viel weiblichen Geschlächts?
2.) Wie viel Individuen hier als öffentliche Lehrer bishero angestellt gewesen sind? ob ihnen der Kirchendienst aufgelegt war? und ob nicht hier ein besonders besoldeter Cantor vorfindig sey?
3.) Aus was ihr Gehalt in baaren, und in Naturalien bestehe? und wenn solches nicht fixes ist, sondern von der Zahl der Einwohner abhängt, die bald vermehret, bald vermindert wird, was man eigentlich für bestimmt annehmen könne?
4.) In welchem Zustande die Schulzimmer, und wie geräumig solche sind? für wie viel Klassen man besondern Gemächer fertig findet?
5.) Ob die Kinder des Ortes auch in höheren Klassen einen Unterricht nöthig haben? oder für sie genug sey, wenn sie im Lesen, Schreiben, Rechnen, Geographie, Vaterländischen Geschichte, und der deutschen und lateinischen Sprache unterrichtet werden?
Dies ist, worüber ich ein Löbliches Comitat zufolge der oberwähnten beygeschlossenen hohen Verordnung mit den festen Zutrauen, daß Daßelbe zur Erreichung dieser hohen Absicht alles beytragen wird, gehorsamst zu ersuchen die Ehre habe.
Uebrigens verharre ich mit vollkommener Hochachtung. Kaschau den 12ten Juli 1788.
Eines Löblichen Comitates
gehorsamster Diener
Franz von Kazinczy mp.
[A levél címzése a külzeten:] An das Löbliche Zempliner Comitat Ujhely. ex officio in re scholarum nationalium.
[A levél hátiratán a vármegyei magisztrátus bejegyzése:] Perceptum 18ten Iulii 1788[.] in locis Luz, Megyaßó, Hernádnemethi, E. Benye desideratam investigationem domini districtuales iudlium peragent et referent. den 19ten July 1788[.]