Wohlgebohrner,
Hochverordneter Königlicher Herr Schulen-Inspector
Hochzuehrender Herr!
In gehorsamer Befolgung, Euer Wohlgebohrnen unter dem 24ten des laufenden Monaths, uns übergegebenen schriftlichen Erklärung, und nachdrücklicher mündlicher Vorstellung, aus was für Gründen und Ursachen unsere Ewangelische Gemeine zu einer vermischten Schule sich bequemen sollte, haben wir nicht unterlassen, Euer Wohlgebohrnen ernsthaftes, und von einem förmlichen Zwang nicht weit entferntes Dringen mit gebührender Hochachtung zu überlegen. Unsere Empfindungen, daß es das Ansehen habe, uns von dem richtigen Gebrauch, der von Billigkeit und Königlicher Huld belebten Allerhöchsten Schul-Anstalltsvorschriften zu entfernen, werfen uns in ein tiefes Leidwesen, da wir unsere, im Jahr 1787. den 24. Januar unter Euer Wohlgebohrnen Persönlichen augenscheinlichen Uiberzeugung, daß bey uns, nach Vorschrift der Allerhöchsten Verordnungen, keine vermischte Schule statt habe, eingerichtete, und mit Seegen und Erbauung der zahlreichsten Jugend, durch Unterweisung zweyer fleissiger Normal-Lehrer bis jetzo fortgesetzte Schulanstallt[!] aufhören, und in eine vermischte umgewandelt werden sollte.
Weit entfernt von einem sträflichen Mißdeuten der Allerhöchsten Verordnung vom 24. Januar 1786. No 3157. glauben wir berechtiget zu seyn, selbst die Verordnung vom 10. April 1787. zum Grunde unserer Nationalschul-Anstallt[!] zu nehmen, da wir
1. Schon unter der pohlnischen Regirung seit Anfang dieses Seculi von Zeit zu Zeit, und seit 1767. ununterbrochen unsere Ewangelische Schullehrer gehabt haben.
2. Die Anstellung des Katholischen Schullehrers ist Euer Wohlgebohrnen mündlich erkläret worden, und wollen wir es hier nicht wiederhohlen, mit welchen Zwangsmitteln man selbigen unserer Ewangelischen Gemeine aufzudringen sich befließen habe, um nur den Unsrigen zu verdrängen, da wir doch
3. In dieser XVI. Stadt 200 Ewangelische, und nur drey Katholische domiciliirte Bürger zählen.
4. Unsere Ewangelische Jugend macht folgsam eine gegen die übrigen Städte ungleich grössere Anzahl aus. Und wollen wir nicht erst den reichen Anwachs mitrechnen, sondern nur gehorsamst anzeigen, daß unser ältere Schullehrer 48.
der zweyte aber – – – – 96. Schulkinder zu besorgen hat. Der Katholische zählet 11. von welchen 3. aus der Fremde sind.
Bey dieser so weit übersteigenden Zahl der Ewang[elischen] Bürger und Ihrer Schuljugend, welche alles Verhältniß überwiegt, sind wir erbötig, die wenigen Katholischen Kinder in unsere Schulen aufzunehmen, sie ganz unentgeltlich des Normalunterrichts genießen zu lassen, auch nach Vorschrift Allerhöchster Verordnungen, ihnen in keinem Stück zuwider geschehen zu lassen. So wie sie ihren Religionsunterricht, welches wir jedoch einer höhern Entscheidung überlassen, von dem WohlEhrwürdigen Katholischen Orts-Pfarrherrn leichter schöpfen können, als wohl von unserm Prediger an unsern Kindern geschehen kan[!], der beynahe 180. junge Personen in seinen Katechismuslehren zu unterrichten hat.
Wann nun Euer Wohlgebohrnen aus dieser kurzen Schilderung von selbsten einzusehen geruhen werden, daß bey uns eine vermischte Schule nicht statt haben könen[!], und unsere zwey Lehrer mit einer solchen Menge Jugend die Unterweisung nach der Normalmethode, und Erlernung der zur nöthigen Glaubenskenntniß erforderlichen Wahrheiten, nur gar zu viele Mühe anzuwenden haben: so bitten wir inständigst, Euer Wohlgebohrnen wollen unsern Zustand, von welchem Dieselben selbst überzeugt sind, in geneigte Reflexion nehmen, auch unser Anliegen an höheren Orten mit überzeugtem Beyfall vorstellig machen, damit wir die hohe Bestättigung unserer Nationalschule zu erlangen das Glück haben mögen, nachdem wir unter dem Schutz unserer Allergnädigsten Landesobrigkeit der freudigen Hofnung leben, daß man uns nicht mit weniger Nachsicht und Freyheit behandeln werde, als es wohl unter der pohlnischen Regierung geschehen ist.
Wir empfehlen uns Euer Wohlgebohrnen Gewogenheit, und sind mit schuldiger Submission und Verehrung
Wohlgebohrner, Hochverordneter Königlicher Schulen-Inspector,
Deroselben
unterthänige Diener,
Die sämmtlichen Kirchen-Vorsteher der Ewangelischen Gemeine in Felka. XVI. Stadt Felka den 29. Junii 1788.
[A külzeten a tanulmányi főigazgatóság bejegyzése:] Den 31ten July [1]788. Der Zypser Gespannschaft wegen Einführung einer vermischten Schule zu Felka. Videat Off[ici]naria.