Wohlgebohrner Herr!
Die Vorsteher des Marktes Tállya haben sich nach dem ich sie zur Einführung einer mit drey verschiedenen Glaubens-Bekenntnißen zugethanenen Lehrern zuversorgenden vermischten National-Schule angegangen hatte, sich zur Ansehung dieses Institutes – zwar bereitwillig erwiesen, aber zugleich in der hier unvermögend ausgegeben, daß sie zur jährlichen Unterhaltung der bey dieser Schule auszustellenden drey Lehrern über 80 Forint herbeyzutreten ausser Stande sind, so wie dieses Euer Wohlgebohrnen aus der hier gegen Rückbestellung beygebogenen Declaration beliebsamt entnehmen werden.
Um nun in diesem so glücklich anbegonnenen Werke nach der allerhöchsten Erwartung vortschreiten zu können, sehe ich mich nach der Vorschrift der Normativen Verordnung von 18ten Decembris 1780. No 6204. genöthigt, Euer Wohlgebohrnen dienstangelegentlich dahin anzugehen, daß nach dem die jährliche Unterhaltung dieser 3. Lehrern (deren jeder rücksichtig auf die Local-Umstände mit 180. Forint und 4. Klafter Brennholz versehen werden sollte) einen Betrag von 600 Forint auswerfen wird, und hiezu die von der Gemeinde versprochene 80. Forint gar nicht hinlänglich sind, Euer Wohlgebohrnen mir den Fond, aus welchem dieser Marktflecken die Lehrer unterhalten könnte anzeigen, oder im Fall, wenn hier kein Fond vorhanden wäre, von Seiten der Herrschaft herbeytretten wolle.
Ich verharre mit schuldiger Ehrerbietung Also-Regmetz den 20. Martz. 1788.
Euer Wohlgebohrnen
gehorsamster Diener
Franz von Kazinczy mp.
[A levél címzése a külzeten:] Dem Wohlgebohrnen Herrn Sigmond Péchy von Péchújfalu, dirigirenden Fiscal der Regetzer und Tallyaer Kameral-Herrschaften ex officio. Tállya
[A külzeten a kamarai adminisztráció uradalmi hivatalának a bejegyzése:] Litterae Francisci Kazinczy nationalium scholarum inspectoris ad Officium Fiscalatus in eo data, ut fundum pro solvendis normalistis professoribus ex parte communitatis oppidi Tallya denominet, quod si non haberetur, quod titulo successus dominum terrestrale Regecziense desolvat electantur.