Löblicher Magistrat!
Bey Gelegenheit der den 15ten Jenner gehaltenen ästimirischen[?] Prüfung der Königlichen Normal Schule habe ich denen bey derselben angestellten Lehrern die Quitierung ertheilt, daß die durch den Herrn Stadt-Pfarrern[!] zum ministriren rechter langende Anzahl von ihren Zöglingen sowohl an quitiert, als an Freyen und Sonntägen in die Pfarre abgesuchet werden sollen; nur müße man mit aller Sorgfalt darauf beacht seyn, daß dieseswegen von der Schule nicht mehrere Zöglinge entzogen werden mögen, als es die Zahl der externden Priestern weiter langt, und es der Fortgang in den Lehrgegenständen erlaubet.
Welches ich dem Löblichen Magistrat wie wichtig auf Dero wie mich noch unterm 28ten Dezember verflossenen Jahres erlassene geschätzte Schreiben zu erwiedern hatte.
Des Löblichen Magistrates verbundenster Diener
Franz von Kazinczy[.]
Kaschau, den 30ten Januar 1788.
[A levél címzése a külzeten:] Dem Löblichen Magistrate der Königlichen Freyen Stadt Kaschau[.] Kaschau Ex officio in negotio scholarum nationalium.