Hochgebohrner Herr Graf,
Königlicher Ober Studien Direktor!
Um die hohe Verordnungen der Königlichen Ungarischen Statthalterey vom 7. May 1787. No 15661/690. und die sich darauf gründende Aufträge Euer Hochgebohrnen von 8. Juny. No 458. kraft derer zu Joß in dem Abaújvárer Comitat NationalSchulen einzuführen sind, in die anbefohlene Ausführung zu bringen, habe ich mich mit dem herrschaftlichen Renntmeister einerseits, andererseits aber mit dem Richter und Vorgesetzten sowohl des besagten Marktes Joß, als auch des damit verbundenen Dorfes Pizendorf in die gehörige Abhandlung eingelaßen, und den hohen Auftrag auf nachstehende Weise zu erledigen getrachtet:
1. Habe ich aus der Bevölkerung Conscription mitnommen, daß in den besagten zwey Örtern Familien No 229. – Schulunterrichts fähige Kinder hingegen No 180. zu finden sind.
2.) Aus der jetzt erwähnten Anzahl sah ich es für nöthig, daß hier unmaßgeblich zwey Lehrer angestellt seyn sollen; und setzte den Gehalt des erstern in 200. des zweyten aber in 180. Forint besonders aus Rücksicht der Theurung, welche in dieser Gegend herscht, fest.
3. Die Herrschaft nahm die Unterhaltung des erstern, so wie die Aufführung und Conservation der Wohnungen der Schulleute und selbst des Schulzimmers über sich; und überließ den Einwohnern für die Besoldung des zweyten Sorge zu tragen.
4. Die Vorgesetzten dieser zwey Örtern gaben vor daß sie theils aus Mangel an regalien beneficien, theils aber Armuth und ausgestandenen Feuer brünste[!] und Wasser Ausgüssen halber sich zu diesem zu dem Fortkommen ihrer Kinder abzweckenden Institut nicht über 75. Rheinische Forint herbeylassen können. Welche Äusserung ich Euer Hochgebohrnen hier mit der gehorsamten Bitte vorzustellen habe, daß da der herrschaftliche Beamte sich ohne Vorwissen der Kameral Administration zu einem weiterm Beytrag herbeyzulassen nicht wollte, und es doch gestand, daß die in der Declaration sub A. vorgebrachte Gründe der Wahrheit gemäß sind: Euer Hochgebohrnen die besagte Kaschauer Kameral Administration zur Herbeylassung auch der rückständigen 105. Rheinische Forint und Darreichung des sowohl für die Schule, als auch die Lehrer in privato erfoderlichen Brennholzes, (für dessen Einführung der Ort sorgen wird) bewegen gütigst wolle. – Joß, den 5. October 1787.
Franz von Kazinczy. mp.
[A külzeten a tanulmányi főigazgatóság bejegyzése:] Ist erga remissionem an die Administration zu schicken, und dieselbe um das abgängige zu ersuchen. 157./40. Török mp. 1787.