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Kazinczy Ferenc – A Szomolnoki Császári és Királyi Bánya-Főfelügyelőségnek
Kassa, 1788. január 17.
Löbliches Königliches Ober-Inspectorat-Amt!
Es ist mir durch die Vorsteher der Ewangelischen Gemeinde zu Stooß angedeutet worden, daß obwohl der von ihrer Seite angestellte Lehrer Joseph Antoni in die dort bestehende Katholische National Schule bereits einverleibt worden sey, und dieser den Unterricht nicht nur Ewangelischen, sondern auch Katholischen Kindern ertheile, sie doch ihren Lehrer auf die nehmliche Art, wie die Katholische besoldet werden, versorgt zu sehn[!] durch Ein Löbliches Königliches Ober Inspectorat-Amt abgewiesen sind.
Gewohnt über Vorfälle, die mir nicht ganz bekannt sind, mein Urtheil zuruckzuhalten, lasse ich mich in die Erwägung der Gründen, die diese Vorkehrung erzeugten, nicht ein; sondern gebe ich mir nur die Ehre Ein Löbliches Königliches Ober Inspectorat-Amt gehorsamst anzugehen, Hochdieselbe wolle die gütige Veranstaltung treffen, daß nachdem der so oft dies selber bey mir sich angklagende Jos[eph] Antoni in die Katholische National Schule einverleibt worden ist und itzt nunmehr nicht für einen Ewangelischen sondern einen gemeinschaftlichen öffentlichen Lehrer anzusehen kommt, hauptsächlich aber, da die in vermischten Schulen angestellte verschiedenen Religionen zugethanene Lehrer nach allerhöchsten Vorschriften in ein gleiches Ansehn[!] und gleiche Vortheile eingesetzet sind, die Kasse, die die bisherige zwey Lehrer zahlt, auch diesen zahle; auch übrigens dieser, eben so wie seine Mitlehrer, versorgt werde.
Ich bin mit aller Ehrerbietung. Kaschau den 17ten Januar 1788.
Eines Löblichen Königlichen Ober InspectoratAmtes
gehorsamster Diener
Franz von Kazinczy mp.
[A levél címzése a külzeten:] An das Löbliche Königliche Ober Inspectorat-Amt zu Schmölnitz[.] ex officio[.] Von dem Königlichen Ober-Aufseher der National Schulen des Kaschauer Litterär Bezirkes.
[A címzésoldalon a bánya-főfelügyelőség bejegyzése:] Präsentiert den 2ten Februar 1788. 215. fasciculus 21[.] Schmolnitz 3 Stück[.] expediert den 14 Februar 1788.